Studium an der DDA

» mehr   

Seminare an der DDA

» mehr   

Inhouse Schulung der DDA

» mehr   

Fachwirt

Voraussetzung für die Zulassung zum DDA-Fachwirtstudium ist die Erfüllung mindestens einer der folgenden drei Zulassungsbestimmungen:

  • ein Hochschulstudium mit Abschluss im Bereich der Wirtschaftswissenschaften, Marketing oder Kommunikation oder verwandter Disziplinen.
  • die allgemeine Hochschulreife oder Fachabitur und eine Berufstätigkeit im Bereich Marketing und Kommunikation.
  • eine mit Erfolg abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens dreijährige Berufspraxis im Bereich Marketing und Kommunikation. Bei fehlender Berufsausbildung ist eine sechsjährige einschlägige Berufspraxis nachzuweisen, davon mindestens 3 Jahre im Bereich Marketing und Kommunikation.

In Zweifelsfällen entscheidet ein Eignungsgespräch mit einem Mitglied der DDA-Akademieleitung. 

Antrag

Frühzeitige Anmeldung zum Studium empfohlen; Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

PRÜFUNGSORDNUNG für die Weiterbildung: 

  • Fachwirt/in Dialogmarketing DDV
  • Fachwirt/in Online Marketing BVDW
  • Fachwirt/in Social Media BVDW

Verbindliche Grundlage für eingeschriebene DDA-Studenten ist die in gedruckter Form vorliegende Prüfungsordnung. 

Die Prüfungs- und Studienordnung für die berufsbegleitenden DDA-Studiengänge finden Sie hier.

1. Das Teilnehmerverhältnis zwischen der DDA Deutsche Dialogmarketing Akademie GmbH, im folgenden DDA genannt, und Teilnehmern an Lehrveranstaltungen der DDA kommt durch Abschluss eines schriftlichen Vertrages, „Antrag”, zustande und wird mit der Zulassung durch die DDA wirksam. Die nachfolgende Studienordnung ist Bestandteil dieses Vertrages. 

2. Ziel der DDA ist es, den Teilnehmern die in dem jeweiligen Lehrgangsangebot genannten Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.

3. Der Ort der Lehrveranstaltungen wird rechtzeitig vor Studienbeginn bekannt gegeben. Der konkrete Plan der Lehrveranstaltungen wird jedem Teilnehmer ausgehändigt. Aus organisatorischen und räumlichen Gründen bleibt es der DDA vorbehalten, Abweichungen vom jeweiligen Semesterplan vorzunehmen. Lehrveranstaltungen können bei ungenügender Beteiligung oder bei Vorliegen höherer Gewalt zusammengelegt, verschoben oder abgesagt werden. Für abgesagte Veranstaltungen erfolgt ein Zusatzangebot als Ersatz. 

4. Der Teilnehmer an den Lehrveranstaltungen der DDA verpflichtet sich zur Zahlung des in der jeweils gültigen Gebührenordnung festgesetzten Entgelts. Dies betrifft insbesondere Einschreibgebühren, Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren. Darüber hinaus sind alle über den normalen Studien- und Prüfungsgang hinausgehende Leistungen der Akademie wie Exkursionen, besondere Seminare sowie die Wiederholung von Lehr- und Prüfungsveranstaltungen gesondert entgeltpflichtig.

5. Der Teilnehmer ist verpflichtet, an allen im Semesterplan angekündigten Lehrveranstaltungen, gleich welcher Art, regelmäßig teilzunehmen (Präsenzpflicht). Die Anwesenheit bei den Lehrveranstaltungen wird durch eigenhändige Unterschrift des Teilnehmers in der Anwesenheitsliste festgestellt. Vorgenommene Eintragungen für den nächsten Tag oder die nächste Lehrveranstaltung sind nicht zulässig und gelten als Verstoß gegen die Studienordnung. Das Fernbleiben von den Lehrveranstaltungen ist unverzüglich dem Sekretariat (Tel.: 02129 – 345 78 30; Fax: 02129 – 345 78 39; E-Mail: [email protected] mitzuteilen. Bei mehr als zwei versäumten Unterrichtstagen ist eine schriftliche Begründung an die Akademie erforderlich, bei Krankheit ein ärztliches Attest. 

6. Der Teilnehmer überträgt der DDA das ausschließliche Nutzungsrecht an allen, während des Studiums angefertigten praktischen Arbeiten (z.B. Projektgruppe, Diplomarbeit etc.). Eine Nutzung durch den Teilnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Akademieleitung. Das Urheberpersönlichkeitsrecht bleibt davon unberührt. 

7. Der Teilnehmer kann das Teilnehmerverhältnis durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Akademieleitung spätestens sechs Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung lösen. Bei später eintreffenden Stornierungen besteht kein Anspruch auf Erlass der Einschreibe- bzw. Studiengebühren. Die Akademieleitung ist nach Anhörung eines Fachdozenten berechtigt, den Teilnehmer bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Studienordnung von der weiteren Teilnahme an Lehrveranstaltungen auszuschließen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erlass fällig gewordener Entgelte. 

8. Der Teilnehmer ist gehalten, die jeweilige Hausordnung zu beachten. Verstöße können zum Ausschluss vom Studium führen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erlass bereits fällig gewordener Zahlungen. 

9. Jeder Teilnehmer erhält eine Ausfertigung dieser Studienordnung. 

Stand: 31. Januar 2012

Fachwirt/in Dialogmarketing DDV
Fachwirt/in Online Marketing BVDW
Fachwirt/in Social Media BVDW
Fachwirt/in E-Commerce DDV

 

Leistungen

Vorlesungstage 
34 von 40 Vorlesungstagen finden am Studienort Ihrer Wahl statt; und zwar jeweils am Freitag, 13.00-19.00 Uhr/Samstag: 9.00-15.00 Uhr, an Klausurtagen: 8.00-16.00 Uhr. Die verbleibenden 6 Vorlesungstage finden an zwei ganztägigen Blöcken à 3 Tage (Mi, Do, Fr) statt, jeweils an einem der DDA-Studienorte. – Abweichungen möglich.

 

 

40                                                    

Vorlesungsstundenrd. 300
Projektarbeit 
Briefing – Re-Briefing – Konzeption – Präsentation
8 Wochen
Diplomarbeit12 Wochen

 

 Gebühren

Einschreibegebühr einmalig € 140,-         
Studiengebühr / Tag 
Studiendauer 8 Monate 
gesamt: * € 7.800,-
oder:
*€ 195,-
Studiengebühr / Tag 
Studiendauer bis zu 36 Monate 
gesamt: * € 11.200,- 
*€ 280,-
Prüfungsgebühr einmalig € 190,-
Teilzahlungsmodell in 3 Raten
(4 Wochen vor, 4 und 10 Wochen nach Studienbeginn)
+ 3,5 %
Monatliche Zahlungauf Anfrage
Rabatte auf die Studiengebühr 
2. Teilnehmer aus einem Unternehmen 
3. Teilnehmer aus einem Unternehmen 
4. und jeder weitere Teilnehmer aus einem Unternehmen
 
./. 10 %
./. 15 %
./. 20 %
* Verbandsrabatt: 10 % Rabatt auf die Studiengebühren für Teilnehmer, deren Unternehmen Mitglied im BVDW Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (www.bvdw.org) oder im DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. sind (www.ddv.de).10 %
* Frühbucherrabatt: 10% Rabatt auf die Studiengebühren für Anträge, die bis 31. Dezember (für die Studienstarts im Frühjahr) bzw. 30. Juni (Studienstart im Herbst) bei uns eintreffen.

10 %

                      

Alle Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt..

Stand: 31. Januar 2012


Bitte beachten: Nachwuchskräfte können sich um ein Stipendium für die berufsbegleitenden Studiengänge an der DDA bewerben. Die Stipendien für die Ausbildung zum Fachwirt Dialogmarketing DDV, Fachwirt Online Marketing BVDW und Fachwirt Social Media BVDW bestehen in der Übernahme der kompletten Studiengebühren.

Sie können sich beim ideellen Trägerverband der DDA - DDV - um ein Stipendium für die berufsbegleitenden Studiengänge zum Fachwirt Dialogmarketing DDV, Fachwirt Online Marketing BVDW, Fachwirt Social Media BVDW und Fachwirt E-Commerce DDV bewerben. Dieses beinhaltet die Übernahme der kompletten Studiengebühren; Reise- und Materialkosten o.ä. tragen die Stipendiaten selbst bzw. deren Arbeitgeber.

Ein wichtiges Anliegen ist es dabei, jungen, begabten und vor allem engagierten Nachwuchskräften den Zugang zu einer fundierten Qualifikation zu ermöglichen – gerade in Fällen, in denen Arbeitgeber dieses nicht unterstützen können. Das Angebot richtet sich besonders an Nachwuchskräfte, die erste berufliche Erfahrungen im Dialog- bzw. Online Marketing erworben haben und diese mit einer Weiterbildung ergänzen wollen. Aber: auch ‘gestandene Marketer‘ haben eine Chance!

Die besondere Eignung ist mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen. Die Vergabekommission entscheidet jeweils zum Stichtag. Die Entscheidungen der Kommission sind vertraulich, ausschließlich die Zusagen an Stipendiaten werden veröffentlicht.

Die Vergabekommissionen bestehen aus renommierten Vertretern des ideellen Trägerverbands. Kompetente Förderer: United Internet Dialog und die WIV Wein International Aktiengesellschaft unterstützen die Vergabe der Stipendien.

Weitergehende Informationen und die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Website des DDV.

Unsere Qualifizierungs-Initiative zur Gewinnung von Nachwuchskräften: Zahlreiche Unternehmen und Agenturen nutzen dies bereits intensiv, sie werben besonders motivierte Nachwuchskräfte, etwa Hochschulabsolventen, mit einem außergewöhnlichen Traineejob für ein oder zwei Jahre: montags bis freitagmittags Training on the Job in einem Unternehmen und freitagnachmittags und samstags das European Diploma an der DDA – mit einem Nachwuchsförderungs-Rabatt von 50%

» mehr